Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit dem Unternehmen:

TA Marketing UG
Philippstr. 27
52349 Düren

  1. Geltungsbereich

Die Agentur TA Marketing UG (nachfolgend TA Marketing UG genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von TA Marketing UG ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch TA Marketing UG bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

  1. Auftragserteilung

Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften genannten Angebote von TA Marketing UG sind frei bleibend und unverbindlich.

TA Marketing UG geben nach Aufforderung des Kunden ein Vertragsangebot ab und hält sich 20 Tage an dieses Vertragsangebot gebunden.

TA Marketing UG behalten sich die Verbesserungen oder Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen vor, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Kunde dadurch keinen wesentlichen Nachteil erleidet.

  1. Vertragsabschluss

Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder elektronischen Auftragsbestätigung per eMail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen.

Mündliche Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

  1. Auftragsablauf

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nehmen TA Marketing UG die Arbeit auf und erstellt einen entsprechenden Musterentwurf.

Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des Entwurfs, Änderungen oder Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Entwurfs) ein Zweitmuster fordern.

Darüber hinausgehende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Basis des vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

  1. Lieferzeit und Terminabsprachen

Liefertermine und Terminabsprachen bedürfen der Vereinbarung. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

  1. Abnahme

TA Marketing UG teilen dem Kunden mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht ist und abgenommen werden kann.

Der Kunde ist nach Zugang der Fertigstellungserklärung verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung unverzüglich abzunehmen und darf sie nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

Die erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche Erklärung als vertragsgemäß abgenommen und werden in Rechnung gestellt, wenn der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung der Fertigstellungserklärung (auch in elektronischer Form) keine Abnahmeerklärung abgibt und sich auch sonst nicht äußert.

  1. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 1 Tag nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

Bei Zahlungsverzug kann können TA Marketing UG Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

  1. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Daten rechtzeitig und in der für den Auftrag geeigneten Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere die einzupflegende Inhalte für die zu erstellenden Internetseiten.

Soweit TA Marketing UG dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit TA Marketing UG keine schriftliche Korrekturaufforderung zugeht.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zu der vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behalten sich TA Marketing UG das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können TA Marketing UG – unbeschadet sonstiger Rechte – vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung heraus verlangen.

  1. Urheberrechte und Referenznachweise

Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen sind TA Marketing UG. Alle Entwürfe sowie das von TA Marketing UG erstellte Werk sind urheberrechtlich geschützt, aber auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet. Mit der Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde in der Regel die uneingeschränkten Nutzungsrechte.

Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden kann individualvertraglich erweitert werden.

Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.

  1. Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen

Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.

Beantragt der Kunde die Vermittlung einer de. Domain, so verpflichtet er sich, die Vergaberichtlinien der zuständigen „DENIC eG“ (= Deutsche Domainvergabestelle) einzuhalten. Die Vergaberichtlinien der DENIC eG für die Domainregistrierung sind einsehbar unter www.denic.de.

Für alle anderen Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen maßgebend. Über diese wird sich der Kunde informieren und sie akzeptieren.

  1. Gewährleistung und Mängel

TA Marketing UG verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

TA Marketing UG verpflichten sich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei verschuldeter Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Preises oder im Fall der unverschuldeten Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

TA Marketing UG weißen ausdrücklich darauf hin, dass auf die für den Auftrag eingesetzte oder verwendete Softwareprodukte Sicherheitsrisiken beinhalten können. TA Marketing UG haften nicht für Schäden oder Mängel, die durch die verwendete Software hervorgerufenen werden.

  1. Haftung

TA Marketing UG haften für fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung und Mangelfreiheit der vertraglichen Leistungen.

TA Marketing UG haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften TA Marketing UG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt TA Marketing UG hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

  1. Datenschutz und Geheimhaltung

Soweit Daten an TA Marketing UG – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter den Vorgaben der Verordnung 2016/679 der EU – die sogenannte Datenschutzgrundverordnung.

TA Marketing UG verpflichten sich, keine während der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit hinsichtlich der Vertragsinhalte und über Kenntnisse die während der Vertragsabwicklung erworbenen wurden.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

  1. Rechte Dritter

Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote und die guten Sitten verstoßen, sowie keine Rechte Dritter verletzt werden.

Bei Verstoß gegen diese Pflichten sind TA Marketing UG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet für die sich aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten ergebenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens.

  1. Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass TA Marketing UG Leistungen und Lieferungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, öffentlich als Referenz zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

  1. Gerichtsstandort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Aachen Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeitder übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.